Neues urbanes Fahrgefühl in Ihrem Alltag mit dem Kabinenroller MM45km/h
Mit dem MM45km/h sind Sie perfekt vor Wind und Wetter geschützt.
Der Kabinenscooter präsentiert sich als im Gegensatz zu dein meisten Anbietern auf dem Markt komplett aus Stahlblech und nicht aus Kunststoff, stellt sich damit als vollverkleidetes, umweltfreundliches Fahrzeug für zwei Personen dar.
Der MM45km/h verfügt über bis zu vier herausnehmbare NCM+LMO Akkus, die unter der Rückbank verstaut sind, leicht zu entnehmen und bequem an jeder Standard-Steckdose im Haushalt aufgeladen werden können oder direkt am Fahrzeug.
Damit erreicht er eine Reichweite von 100km !
Diese Akkus sind auch in den NQIX150/300 und FQI Modellen verbaut und mit denen tauschbar.
Die neue Akkugeneration verwendet NCM (Nickel-Kobalt-Mangan) + LMFP (Lithium-Mangan-Eisen-Phosphat)als Kathodenmaterial. Diese Kombination hilft, die Abhängigkeit von Kobalt
zu verringern und die Kosten zu senken, während gleichzeitig die Zyklenlebensdauer, die
Energiedichte und die thermische Stabilität erhalten oder verbessert werden.
Die Akkus bringen das Elektromobil schnell auf 45 km/h. Der E-Kabinenroller schafft Steigungen von 20 %.
Service - bundesweite Partner-Werkstätten, Reparaturservice und lagernde Ersatzteile
Lieferung des Kabinenrollers
Der 4 Rädige Elektroroller MM wird komplett aufgebaut an Sie verschickt. Die Spedition kontaktiert Sie, um einen Liefertermin mit Ihnen zu vereinbaren.
Der voraussichtliche Auslieferungstermin ist im 3. Quartal 2025
*Der neue NIU MM Kabinenroller - kein TÜV, keine Steuer, keine Helmpflicht
Sie müssen das Elektromobil weder beim Straßenverkehrsamt anmelden, noch Kfz-Steuern entrichten. Auch turnusmäßige Hauptuntersuchungen beim TÜV oder DEKRA sind nicht erforderlich. Lediglich eine Haftpflichtversicherung samt Versicherungskennzeichen sind vonnöten, die Sie mithilfe der mitgelieferten EEC-Papiere unverzüglich anfordern können.
WELCHE FÜHRERSCHEIN-KLASSE BENÖTIGE ICH?
Da es sich um ein vierrädriges Kraftfahrzeug handelt, ist meist eine Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. der Klasse 3 (alt) erforderlich. Eine Fahrerlaubnis für Krafträder genügt nicht, da diese nur zum Führen von zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen berechtigt.
Für ein Leicht-Kfz bis 45 km/h ist eine Fahrerlaubnis der Klasse AM (früher: Klasse S) ausreichend.
*Bitte beachten Sie, alle Angaben sind empfehlungen und können aktuell gesetzlich abweichen.
Um sicher zu gehen, fragen Sie bei Ihrer jeweils zuständigen Behörde nach.