Fahren in der 125er Klasse bis 140km/h

Geposted von Norbert Christoph am

WUSSTEN SIE?
 

Schon mehr als 150.000 Autofahrer nutzen bereits die Möglichkeit des „Führerscheins B196“ seit der Einführung Anfang 2020 in Deutschland. 
Mit dem Autoführerschein können so einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden. 

  • Es genügt eine Fahrerschulung
  • Keine theoretische und praktische Prüfung nötig.

Neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B dürfen auch Krafträder der Klasse A1 geführt werden, dass heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. 

Voraussetzungen für B196:

  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre 


Fragen Sie einfach bei der Fahrschule Ihres Vertrauens nach.